Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen neuen Förderaufruf für klimaschonende Nutzfahrzeuge sowie für die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur bekannt gegeben.
Dieser Förderaufruf könnte besonders für Transportunternehmen relevant sein. Gefördert wird der Erwerb von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen sowie von hybridelektrischen Nutzfahrzeugen, da diese im Vergleich zu konventionell betriebenen Fahrzeugen deutlich teurer in der Anschaffung sind. Zudem stellt der Bund auch Fördermittel für die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur für die Fahrzeuge bereit. Das Förderprogramm ist bis 2024 geplant und umfasst circa 1,6 Milliarden Euro für den Erwerb von E-Nutzfahrzeugen sowie weitere fünf Milliarden Euro für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für ebendiese Nutzfahrzeuge.
Der Förderaufruf ist Bestandteil des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030. Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass bis 2030 ungefähr ein Drittel aller schweren Fahrzeuge im Güterverkehr vollelektrisch oder mit strombasiertem Kraftstoff fahren sollen. Der Einsatz von elektrisch betriebenen und Hybrid-Oberleitungs-Lkws soll einen Beitrag dazu leisten, die Treibhausgasemissionen im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren.
Anträge auf Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen gemäß des Förderaufrufs (Richtlinie KsNI) können ab 16. August 2021 9 Uhr bis zum 27. September 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Fahrzeuge mit Förderungszuschuss müssen spätestens 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids angeschafft worden sein. Bei Tank- und Ladeinfrastrukturförderungen hat der Antragsteller 24 Monate für die Beschaffung Zeit. Der maximale Förderungsbetrag für Fahrzeuge, Infrastruktur und Machbarkeitsstudien umfasst je Antragsteller und Kalenderjahr 15 Millionen Euro.
Welche Fahrzeuge werden gefördert
Gefördert wird die Beschaffung von schweren Sonder- und Nutzfahrzeugen. Dies beinhaltet:
- Fahrzeuge der EG Klasse N1, N2 und N3 in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben
- Plug in- Hybride und Oberleitungs-Verbrenner-Hybridfahrzeuge der EG Klasse N3 in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben
- umgerüstete Diesel-Fahrzeuge der EG-Klassen N2 und N3 mit batterie- und brennstoffzellenelektrischem Antrieb in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben
Achtung
Gefördert werden Neufahrzeuge. Als diese gelten gemäß der Richtlinie nur Fahrzeuge “mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller beziehungsweise den Händler und einer maximalen Laufleistung von 10.000 km”. Sollte dies der Fall sein, darf das Fahrzeug bei Erstzulassung ebenfalls nicht schon einmal durch den Bund gefördert worden sein.
Auch Tank- und Ladeinfrastruktur förderbar
Die Förderrichtlinie umfasst außerdem die für die oben genannten Nutzfahrzeuge benötigte Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben. Dies gilt sowohl für mobile als auch für stationäre Schnell- und Normalladeintrastruktur. Allerdings ist es nicht möglich, mit diesem Zuschuss die reine Beschaffung von Tank- und Ladeinfratruktur fördern zu lassen. Das geht nur in Verbindung mit dem Erwerb eines gemäß der Richtlinie förderbaren Nutzfahrzeugs.
Außerdem wird die Durchführung von Machbarkeitsstudien zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben mit 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben gefördert. Mit dieser Förderung soll es Unternehmen ermöglicht werden, die Anschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen besser vorbereiten zu können.
Im Rahmen künftiger Förderaufrufe der Förderrichtlinie soll zudem auch die Förderung von Tankstelleninfrastruktur für Wasserstoff-Lkws beinhaltet sein. Dies muss jedoch aktuell noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 soll es zudem ein gesondertes Förderprogramm für Wasserstofftankstelleninfrastruktur geben.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln? Nutzen Sie den kostenlosen Antragsservice der M3E GmbH. Einer unserer Berater kontaktiert Sie umgehend und unterstützt Sie während des gesamten Prozesses.