Um den Ladeinfrastruktur-Aufbau zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine weitere Fördermaßnahme ins Leben gerufen, die insbesondere die elektrische Alltagsmobilität unterstützen soll. Das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur vor Ort” bezuschusst die Errichtung von Lademöglichkeiten an Orten, an denen die Menschen ohnehin schon parken, also an Supermärkten, Restaurants und kommunalen Einrichtungen, wie Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit richtet sich die Förderung vor allem an Menschen, die keine Möglichkeit haben, ihr E-Auto zuhause oder am Arbeitsplatz zu laden.
Das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur vor Ort” hat ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten. Anträge können ab dem 12. April 2021 bis zum Ende des Jahres bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden. Bis zum 31.12.2022 muss die Ladeinfrastruktur realisiert werden.
Standortsuche für Ladestationen auf dem Land einfacher
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erläutert die Intention der Fördermaßnahme: „Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“
Gerade für die von der Corona-Pandemie stark betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Hotel- und Gastgewerbes sowie des Einzelhandels bietet die Förderung die Möglichkeit, kostengünstig Ladepunkte aufzustellen und so die Kundenakzeptanz zu steigern. Besonders Einrichtungen im ländlichen Raum verfügen meist über eine große Anzahl von Stellplätzen, die für die Errichtung von Ladepunkten hervorragend geeignet sind.
Ladeinfrastruktur-Aufbau in Deutschland auf vielen Ebenen gefördert
Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland, zu dem das Förderprogramm für privates Laden zu Hause und beim Arbeitgeber gehört, welches vor kurzem auf 400 Millionen Euro verdoppelt wurde. Zudem sind weitere Förderprogramme für den Ausbau von Ladeinfrastruktur geplant. Die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, mit dem bereits mehr als 30.000 öffentliche Normal- und Schnellladepunkte zwischen 2017 bis 2020 subventioniert wurden, soll im Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro aufgelegt werden. Ein weiteres Förderpogramm für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte mit einem Gesamtvolumen von 350 Millionen soll kurz darauf im Sommer 2021 starten.
Das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur vor Ort” im Detail:
- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und richtet sich an KMU und kommunale Unternehmen.
- Der maximale Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro darf innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht überstiegen werden.
- Normalladeinfrastruktur (AC und DC) mit einer Leistung von 11 kW bis 22 kW wird mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt.
- Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz samt Installations- und Aufbaukosten kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten beantragt werden, max. 10.000 Euro pro Standort.
- Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis 50 kW wird mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt
- Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz kann ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten beantragt werden, max. 100.000 Euro pro Standort.
- Eine Förderung der Kombination mit einem Pufferspeicher ist ebenfalls möglich, der maximale Förderbetrag liegt analog zum dazugehörigen Netzanschluss.
- Existieren Zugangsbeschränkungen zum Ladepunkt (halböffentliche Ladepunkte), senkt sich die maximale Förderquote auf 50 Prozent. Die Zugänglichkeit muss mindesten 12 Stunden an 6 Tagen pro Woche gewährleistet sein.
- Die Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Der Bezug von Ökostrom ist verpflichtend.
Passende Ladestation finden und Förderung für „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beantragen
Vor dem Antrag steht die Auswahl der Ladeinfrastruktur. Um den Förderantrag schnellstmöglich einzureichen, sollten Sie sich am besten so schnell wie möglich darüber informieren, welche Ladelösung am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt. Die einfachste Variante ist der virtuelle Assistent von emobilitaet.business. In wenigen Schritten werden die elementaren Anforderungen definiert und optimal darauf abgestimmte Produkte und Dienstleistungen geprüfter Qualitätsanbieter empfohlen – komplett kostenfrei und unverbindlich. Sie benötigen kein Fachwissen zum Thema Elektromobilität, um eine qualifizierte Antwort zu bekommen.