Förderung privater Ladeinfrastruktur startet – jetzt profitieren
Um die formulierten Klimaziele zu erreichen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 mindestens 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland auf die Straße kommen. Während der Aufbau öffentlicher und teilweise auch nichtöffentlicher gewerblicher Ladeinfrastruktur, der als eine wesentliche Voraussetzung für den Durchbruch der Elektromobilität gilt, bereits seit einiger Zeit massiv gefördert wird, hat die Bundesregierung nun auch die Subventionierung privater Ladeinfrastruktur in die Wege geleitet. Dies stellt aus Sicht von Experten einen mindestens ebenso wichtigen Schritt dar, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass rund 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden.
Wer ein Elektroauto hat, wird dies zuhause laden wollen. Im September 2020 wurde das im Frühjahr vom Kabinett vorgelegte Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz vom Bundestag beschlossen, aus dem sich ein Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur ableitet und das viele rechtliche Hürden bei der Errichtung von Ladestationen in Mietobjekten und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beseitigt. Das Gesetz soll zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Mit der Eröffnung der neuen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
Anfang Oktober 2020 kommt ein weiterer Schub für die private Elektromobilität hinzu.Neben der Planungsunterstützung für Kommunen sowie der Planung und Koordination eines deutschlandweiten Schnelllade-Netzwerkes ist die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur künftig auch mit der Umsetzung der Förderung privater Ladeinfrastruktur betraut, die als „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bei der KfW Bank beantragt werden kann. 200 Millionen Euro stellt der Staat dafür zur Verfügung. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, erhalten Privatpersonen pauschal 900 Euro für die Installation einer neuen Wallbox. Ab dem 24.11.2020 können die Anträge eingereicht werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die für Sie optimale Wand-Ladestation bzw. Wallbox finden und die Förderung für private Ladestationen beantragen.
Welche privaten Ladestationen werden gefördert?
Förderwürdig sind Ladestationen inklusive Einbau- und Anschlusskosten an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Konkret bedeutet das, dass mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ Ladepunkte an Stellplätzen und in Garagen gefördert werden, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Dafür gibt es 900 Euro pro Ladepunkt. Soll Ihre private Ladestation 2 Ladepunkte haben, können Sie für jeden einzelnen Ladepunkt jeweils 900 Euro beantragen. Das Fördergeld wird nach der Installation des Wandladers bzw. der Ladepunkte überwiesen. Denken Sie daran, der Meldepflicht von Wallboxen beim örtlichen Netzbetreiber nachzukommen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Die Ladestation bzw. Wallbox muss über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen. Sie kann auch eine höhere Leistung aufweisen, muss dann aber vom Installateur auf 11 kW eingestellt werden.
- Der Wandlader bzw. Ladepunkt muss mit einer intelligenten Steuerung ausgestattet sein, um mit dem Stromnetz kommunizieren und auf veränderte Anforderungen reagieren zu können.
- Die Kosten für die Wallbox, den Anschluss und ggf. weitere notwendige Installationsarbeiten müssen mindestens 900 Euro betragen. Beachten Sie, dass eine Wallbox mit 11 kW Leistung einen Starkstrom-Anschluss benötigt.
- Der private Ladepunkt darf nur mit Strom aus erneuerbaren Energie betrieben werden. Dies kann sowohl der selbst erzeugte Solarstrom sein als auch Ökostrom eines Energieversorgers.
- Der Zuschuss für privat genutzte Wallboxen gilt nur für bestehende Wohngebäude und kann nicht im Rahmen eines Bauprojekts beantragt werden.
Wer kann einen Antrag auf Förderung privater Ladeinfrastruktur stellen?
Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter als auch Mieter – letztere müssen eine Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen und die Kosten selbst tragen. Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen sind nicht antragsberechtigt.
Wichtig: Die Beantragung der Förderung muss vor dem Erwerb der privaten Ladestation erfolgen.
Wie finde ich die beste Wallbox?
Die Beantragung der Förderung für privat genutzte Wallboxen und Ladestationen startet Ende November 2020 (ab dem 24.11.20). Am besten informieren Sie sich jetzt schon darüber, welcher Wandlader bzw. Ladepunkt für Sie geeignet ist. Die einfachste Möglichkeit, schnell und zuverlässig geeignete Anbieter und Produkte zu finden, ist der Virtuelle Assistent von emobilitaet.business. Mithilfe dieses hilfreichen Online-Tools finden Sie auch ohne grundlegende eMobility-Kenntnisse in wenigen Schritten die passende Ladeeinrichtung für Ihr Zuhause oder Ihre Mietshäuser, für die Sie dann eine attraktive Förderung beantragen können.
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