Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Erhöhung der Fördersätze für den Ausbau der Elektroauto-Ladeinfrastruktur beschlossen. Die verstärkte Förderung des Ladestationsaufbaus stellt nach Angaben der Landesregierung einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele NRWs sowie zukunftsorientierte Konjunktur-Impulse für die Wirtschaft in Zeiten von Corona dar. Von den 35 Millionen Euro, die Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr in emissionsarme Mobilität investieren will, sollen rund 25 Millionen Euro in Wallboxen und Ladesäulen fließen. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich genau geändert hat. Sie wohnen nicht in NRW? Hier finden Sie die beliebtesten Förderprogramme für die E-Mobilität in Deutschland.
Mit der nun in Kraft getretenen Überarbeitung der Förderrichtlinie "Emissionsarme Mobilität" wird der Förderhöchstsatz um 1.500 Euro pro intelligentem Ladepunkt angehoben. Zudem wird, befristet bis zum 30. November 2020, die Förderquote für andere Ladepunkte um 10 Prozentpunkte angehoben und die Förderhöchstgrenze erhöht um 1.000 Euro pro Ladepunkt. Wenn Sie noch keinen passenden Ladepunkt gefunden haben, hilft Ihnen unser virtueller Assistent bei der Definition Ihrer Anforderungen und Identifikation geeigneter Anbieter. Auch die Anschaffung von E-Cargobikes wird verstärkt gefördert.
NRW will Ladestrom aus Erneuerbaren Energien fördern
Neben dem Ladeinfrastruktur-Aufbau will die Landesregierung auch die lokale Erzeugung, Speicherung und Nutzung Erneuerbarer Energien ausbauen sowie den Wechsel zu E-Cargobikes forcieren:
- Wenn die neu installierte Ladeinfrastruktur mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt wird, bspw. einer Photovoltaikanlage, kann ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden.
- Weitere Fördermittel stehen zur Verfügung, wenn dieser Strom in einem fest installierten Batteriespeicher zwischenlagert wird, um das Elektroauto bspw. auch nachts aufladen zu können – 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität können dann zusätzlich beantragt werden.
- Befristet erhöht wird auch die Förderung für E-Lastenräder: Gewerbetreibende können sich jetzt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben fördern lassen bis zu einer Höhe von 3500 Euro. Kommunen können sogar bis zu 70 Prozent erhalten. Hier finden Sie eine Auswahl leistungsfähiger E-Cargobikes. Wenn ein E-Lastenrad nicht ausreicht, bietet sich ein sparsamer E-Transporter an.
„Wir gehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voran. Unser Ziel ist es, sowohl das Laden zu Hause als auch das öffentliche Laden unterwegs weiter zu verbessern. Gleichzeitig wollen wir hier in Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass die Elektromobilität in ein smartes, stärker auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem der Zukunft eingebunden werden kann. Aus diesem Grund fördern wir intelligente, steuerbare Ladeinfrastruktur jetzt mit deutlich höheren Fördersätzen“, erklärt der nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart.
Die neuen Fördermaßnahmen in NRW im Überblick
Förderung für intelligente, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
- Für Privatpersonen steigt die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt von 1.000 auf 2.500 Euro.
- Für Unternehmen steigt die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt von 1.000 auf 2.500 Euro für Wallboxen und von 3.000 auf 4.500 Euro für Ladesäulen.
- Für Kommunen wird die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt von 1.600 auf 3.100 Euro für Wallboxen und von 4.800 auf 6.300 Euro für Ladesäulen angehoben.
- Zusätzlicher Bonus von 500 Euro pro Ladepunkt, wenn er zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt wird.
- Zusätzlicher Bonus für einen mit regenerativem Strom versorgten stationären Batteriespeicher von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität.
Bis 30. November 2020 befristet angehobene Fördersätze
Die Förderquote für Ladeinfrastruktur erhöht sich für Unternehmen und Privatleute von 50 auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Ladepunkt steigt die Förderhöchstgrenze um 1.000 Euro:
Für Privatpersonen
- von 1.000 auf 2.000 Euro für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
- von 2.500 auf 3.500 Euro für intelligente, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Für Unternehmen
- bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von 1.000 auf 2.000 Euro bei Wallboxen und von 3.000 auf 4.000 Euro bei Ladesäulen.
- bei intelligenter, nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von 2.500 auf 3.500 Euro bei Wallboxen und 4.500 auf 5.500 Euro bei Ladesäulen.
Für Kommunen
- bei nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von 1.600 auf 2.600 Euro bei Wallboxen und von 4.800 auf 5.800 Euro bei Ladesäulen.
- bei intelligenter, nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von 3.100 auf 4.100 Euro bei Wallboxen und 6.300 auf 7.300 Euro bei Ladesäulen.
Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
- wurde die Förderhöchstgrenze von 5.000 auf 6.000 Euro angehoben.
Bei E-Lastenrädern:
- für Gewerbetreibende steigt die Förderquote von 30 auf bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöhe von 2.100 auf 3.500 Euro.
- für Kommunen wurde die Förderquote von 60 auf bis zu 70 Prozent angehoben und die Förderhöhe steigt von 4.200 auf 6.200 Euro.
Die Anträge können direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Wer das aufwändige Antragsverfahren nicht selbst durchlaufen möchte, kann unseren komfortablen und zeitsparenden Fördermittelservice nutzen, wodurch dank Betreuung von Fördermittel-Experten auch die Bewilligungswahrscheinlichkeit erhöht wird.