Die Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrs- und Energiewende. Um den Wechsel vom Verbrennungsmotor zum Elektroantrieb zu beschleunigen, werden Elektroautos in Deutschland mit unterschiedlichen Instrumenten gefördert: vom kostenfreien Parken in einigen Städten über Kaufzuschüsse und Steuererleichterungen bis hin zur Förderung von Ladeinfrastruktur.
Der Umweltbonus: die Kaufprämie für Elektroautos
Elektroautos sind aufgrund der noch kostenintensiveren Batterietechnik häufig noch teurer als vergleichbare Modelle mit konventionellem Antrieb. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, wurde Mitte 2016 der sogenannte Umweltbonus eingeführt. Mit dieser Prämie, die sich der Staat und die Autohersteller je zur Hälfte teilen, wird der Kauf von E-Pkw bezuschusst.
Ende 2019 wurde der Umweltbonus um 50 Prozent erhöht. Die Kaufprämie für Elektroautos beträgt nun, befristet bis zum 31.12.2025:
6.000 €: für rein batteriebetriebene Pkw mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 € (Brutto 47.600 Euro)
5.000 €: für rein batteriebetriebene Pkw mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 € bis maximal 65.000 € (Brutto 77.350 Euro)
4.500 Euro für mit Plug-in-Hybrid-Pkw mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 € (Brutto 47.600 Euro)
3.750 Euro für Plug-in-Hybrid-Pkw mit einem Nettolistenpreis über 40.000 € bis maximal 65.000 € (Brutto 77.350 Euro)
100 Euro zusätzlich vom Staat können Elektroautos erhalten, die mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sind – ein künstlicher Warnton, da Elektroautos bis zu einer Geschwindigkeit von rund 20 km/h akustisch kaum wahrnehmbar sind. Ab 2021 sind AVAS-Systeme für E-Neuwagen verpflichtend.
Da Plug-in-Hybride einen Verbrennungsmotor mit einem E-Motor kombinieren, entscheidet der kombinierte Verbrauch darüber, wie umweltfreundlich das Fahrzeug im Einzelfall ist. Hier hat der Gesetzgeber eine Grenze festgelegt, bis zu der Plug-in-Hybridfahrzeuge förderfähig sind: 50 Gramm CO2/km oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.
Eine Liste der förderfähigen Elektroautos und Plug-in-Hybride finden Sie hier: Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge
Sowohl private als auch gewerbliche Käufer sind antragsberechtigt. Um den Umweltbonus beantragen zu können, muss das E-Fahrzeug bereits erworben worden sein. Für die Bearbeitung und Umsetzung des Umweltbonus ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig, alle Anträge sowie Informationen zur Beantragung finden sich auf der Webseite der Behörde. Beachten Sie, dass geförderte E-Autos mindestens 6 Monate auf den Antragssteller zugelassen bleiben müssen.
Förderung von gebrauchten Elektroautos
Seit der Überarbeitung des Umweltbonus werden auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge gefördert – Voraussetzung: die Erstzulassung liegt nicht länger als 1 Jahr zurück und auf dem Tacho sind zum Zeitpunkt der Zweitzulassung maximal 15.000 Kilometer. Die Regelung greift nur für E-Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Zudem muss das gebrauchte E-Auto auf der Bafa-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge vermerkt sein (siehe oben) und darf zuvor noch nicht durch den Umweltbonus oder eine ähnliche Fördermaßnahme eines anderen EU-Staats gefördert worden sein.
5.000 Euro Förderung erhalten rein batteriebetriebene Gebrauchte, die den Kriterien entsprechen
3.750 Euro Förderung erhalten gebrauchte Plug-in-Hybride, die den Kriterien entsprechen
Die aktualisierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen finden Sie hier: Umweltbonus
Landes- und kommunale Förderprogramme
Nicht nur auf Bundesebene werden Elektroautos gefördert, auch in einigen Bundesländern und Städten sollen unterschiedliche Maßnahmen den Wechsel zur Elektromobilität attraktiver machen. So können E-Pkw derzeit noch in vielen Städten Deutschlands kostenfrei parken und teilweise sogar laden. In einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge. Außerdem setzen einige Bundesländer, Städte und kommunale Energieversorger Anreize beim Aufbau von Ladeinfrastruktur – mehr dazu im Artikel Förderung von Ladeinfrastruktur.
Steuerliche Förderung von Elektroautos
Der Wechsel zum Elektroantrieb wird auch durch steuerliche Anreize attraktiv.
Befreiung von der Kfz-Steuer
Elektroautos, die bis zum 31.12.2020 zugelassen werden, sind 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Wechselt innerhalb dieses Zeitraums der Halter, geht der Steuervorteil für die Restlaufzeit auf den neuen Besitzer über. Die Regelung gilt nur für rein batteriebetriebene Fahrzeuge, Hybridfahrzeuge sind davon ausgenommen.Firmenwagen
Auch als Firmenfahrzeuge sind E-Autos steuerlich begünstigt. 2019 wurden Elektrofahrzeuge von der 1 Prozent-Regel für Dienstwagen ausgenommen, stattdessen wurde für die E-Fahrzeuge ein ermäßigter Satz von 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises eingeführt. Der Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen wurde 2020 erneut halbiert auf 0,25 Prozent – wenn es sich um einen reinen Stromer handelt, dessen Preis unter 40.000 Euro liegt. Plug-in-Hybride werden weiterhin mit 0,5 Prozent angesetzt – nur solche, die maximal 50 Gramm CO2/km emittieren oder mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite aufweisen. Außerdem muss das Laden des E-Fahrzeugs beim Arbeitgeber nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Förderung von Ladeinfrastruktur
Wer ein Elektroauto anschafft, benötigt in der Regel auch eine adäquate Ladeinfrastruktur. Der Erwerb und die Installation von Ladestationen wird vielfach gefördert. Erfahren Sie alle wichtigen Details zur Ladeinfrastruktur-Förderung in Deutschland in diesem Artikel.